Nur Fußgänger müssen Fußgängerstreifen respektieren.

Dringend ist die gesetzliche Regelung der Fußgängerstreifen. Es ist nur der Disziplin der Fußgänger und der Kraftfahrer zu danken, dass diese Fußgängerstreifen auch an ungeregelten Kreuzungen wirksam sind.

Gesetzliche Verpflichtung zu ihrer Respektierung besteht keine - höchstens für die Fußgänger, wenn man die Stelle im Kraftfahrgesetz, dass Fußgänger die für sie bestimmten Straßenteile zu benützen und die Verkehrsflächen auf dem kürzesten Weg zu überqueren haben, so auslegen soll.

Bild-Telegraf, Jänner

Kategorie: 1956 06.01.2026